Das gilt natürlich nur für neu erbaute Häuser und streng genommen auch nur dann, wenn der Architekt seine Zustimmung erteil. Historische Bauhaus-Gebäude unterliegen dem Denkmalschutz, und weil Begrünung unter den Bauhäuslern damals verpönt war, dürfen sie nicht begrünt werden...
Bei diesem Projekt aber von 2007 hatte der Architekt mich frühzeitig eingezogen, um den Wunsch des Bauherren nach "Spalierobst" umzusetzen. Die Spalierobst-Wand wurde so arrangiert, dass sie einen natürlichen Übergang vom Garten zu dem strahlend weißen Gebäude bildet. Die Wand war mit 6 cm Styropor gedämmt, deshalb kam der von mir gerade neu entwickelte Seilhalter WM 12XX2 zum Einsatz. Beim Fototermin waren die kleinen Birn-Bäumchen dann gerade am Blühen...
Und wieder einmal zeigte sich, dass Begrünung womöglich ansteckend wirkt, denn auch in der Nachbarschaft fand ich Spalierobst s. Foto!